AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Merisa AG, Hergiswil NW

Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind anwendbar auf sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der

Merisa AG (merisa)
Schulhausstrasse 4
CH-6052 Hergiswil NW

Telefon: +41 41 630 48 58
Telefax: +41 41 630 48 57
info@merisa.ch

MWST-Nummer: CHE-113.708.422 MWST

und dem Kunden von merisa (Kunde).

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Für sämtliche Lieferungen der Merisa AG (nachfolgend merisa) an Kunden gelten die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern keine speziellen Vereinbarungen zwischen den Parteien vorliegen. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch merisa.

Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen merisa und dem Kunden kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch merisa zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, schriftlich, via Fax oder E-Mail. merisa nimmt den Auftrag an, indem sie die bestellte Ware liefert (inkl. Lieferschein) oder auf Wunsch des Kunden eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt.

Preise

Sämtliche Preisangaben sind in CHF exklusive Mehrwertsteuer (MWST) und basieren auf der aktuellen Preisliste. Die Mehrwertsteuer wird auf der Faktura separat ausgewiesen. Die Preise werden so stabil wie möglich gehalten, können jedoch ganz nach Marktsituation nach unten oder oben angepasst werden. Unser Kundendienst gibt Ihnen jederzeit gerne Auskunft über aktuelle Preise oder stellt Ihnen eine Offerte mit aktuellen Preisen aus. Für einzelne Reinigungs- und Hygieneprodukte wird zusätzlich die VOC-Abgabe gemäss gesetzlicher Regelung erhoben. Die VOC (volatile organic compounds) wird auf der Faktura separat ausgewiesen.

Liefertermine

Kann merisa die vereinbarten Termine oder Fristen nicht einhalten, so teilt sie dies dem Kunden mit. Der Kunde verpflichtet sich, der merisa eine angemessene Nachfrist anzusetzen, und verzichtet ausdrücklich auf einen Verzugsschaden. Ebenfalls ist merisa frei, Teillieferungen zu tätigen.

Lieferkosten/Auftragsbearbeitung

Bei Bestellungen mit einem Warenwert ab CHF 500.00 netto (exkl. MWST und VOC) erfolgt die Lieferung frei Haus. Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter CHF 500.00 wird eine Bearbeitungspauschale (Porto / Verpackung) von CHF 30.00 in Rechnung gestellt. Zuschläge für Expresslieferungen gehen zu Lasten des Kunden. Im Weiteren gehen die separaten vereinbarten Lieferkonditionen mit den Kunden vor.

Eigentum und Gefahr

Eigentum und Gefahr an den merisa Produkten gehen zu jenem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Produkte dem Kunden resp. dessen Stellvertreter tatsächlich vom Spediteur an der angegebenen Lieferadresse (Talstation, Zufahrt mit LKW und Paketservice ist gewährleistet) übergeben wurden. Die Wahl der Versandart ist im Ermessen von merisa.

Gewährleistung/Rügefrist

Der Kunde hat die Pflicht sofort nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Lieferung mit seiner Bestellung übereinstimmt. Abweichungen sind unverzüglich zu melden. Die Gewährleistungsfrist für technische Produkte wie beispielsweise Produkte der Hygienetechnik sowie Applikationshilfen ist auf 12 Monate ab Versand der Produkte durch merisa beschränkt. Eine Nachlieferung oder Nachbesserung erneuert oder verlängert diese Gewährleistungsfrist nicht.

Retourwaren

Rücknahme von falsch bestellter Ware wird nur mit Lieferschein/Faktura akzeptiert. Retouren sind innert 7 Tagen ab Lieferscheindatum unter der Telefon-Nummer 041 630 48 58 anzumelden, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Anschliessend ist die gemeldete Retoure innerhalb von 14 Tagen ab Lieferscheindatum zurückzusenden. Nach Ablauf dieser Frist werden Retouren nicht mehr akzeptiert. Diese Gewährleistung gilt ausschliesslich für neue/ungebrauchte Materialien. Geöffnete Gebinde und aufgerissene Verpackungen werden nicht zurückgenommen und nicht zurückerstattet. Bei Abholung durch merisa wird ein Pauschalbetrag von CHF 100.00 erhoben. Für falsch bestellte Ware behält merisa sich vor, die Realaufwendungen an den Auftraggeber weiterzuverrechnen.

Zahlung

30 Tage netto, kein Skontoabzug. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Der Verzugszins ab Fälligkeit beträgt 5%. Ab der 2. Mahnung werden Mahnspesen von CHF 30.00 verrechnet.

Reparatur und Wartung

Reparatur- und Wartungsarbeiten werden durch die merisa Servicetechniker vor Ort oder in der Service-Werkstatt ausgeführt.

Modell- und Konstruktionsänderungen

Modell- und Konstruktionsänderungen sowie daraus resultierende Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.

Reinigungs- und Hygieneprodukte / Produktsicherheit und Lagerhinweise

Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge können dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. Diese können auf unserer Homepage unter www.dermatec-swiss.ch/downloads eingesehen oder unter der Telefonnummer 041 630 48 58, info@merisa.ch bestellt werden. Die Lagerung hat im verschlossenen Originalgebinde zu erfolgen. Die Reinigungs- und Hygieneprodukte sind vor Frost, Hitze und Licht zu schützen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Lieferungen von merisa kommt ausschliesslich das Schweizer Recht zur Anwendung. Das Wiener Kaufrecht vom 11. April 1980 wird nicht angewendet. Beide Parteien anerkennen für alle Streitigkeiten aus dem oder im Zusammenhang mit Lieferungen der merisa die ausschliessliche Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts in Stans NW / Schweiz.

Schlussbestimmungen

Die Geltung allfälliger allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen, selbst wenn in der Korrespondenz zwischen merisa und dem Kunden auf solche Bedingungen des Kunden verwiesen werden sollte.

Dem Kunden ist es ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von merisa untersagt, Rechte und Pflichten gegenüber merisa ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Jegliche Abtretung oder Übertragung ohne vorgängige schriftliche Zustimmung ist nichtig.

Dem Kunden ist es ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von merisa untersagt, Forderungen gegenüber merisa mit Forderungen von merisa gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Hiervon ausgenommen sind ausschliesslich Forderungen des Kunden gegenüber merisa, deren Bestand und Höhe gerichtlich rechtskräftig und endgültig festgestellt wurde.

 

Die Fassung dieser AGB ist seit 17.02.2021 in Kraft.